Ferienreif! Aber auch reif für die Ferienreise?
Zwischen hier und Ihrem Ferienziel liegt ein halber Doktortitel. Jedenfalls, wenn Sie ins Ausland möchten und einen Hunde haben. Gemäss dem schweizerischen Sprichwort «de Dokter mache» für komplizierte Vorgänge müssen Sie nämlich nicht nur die Einreisebestimmungen Ihres Ziellandes abklären, sondern auch diejenigen aller Länder, die Sie durchqueren und schlussendlich auch die Rückreise in die Schweiz bedenken.
Endlich können wir Sommerferien planen. Die meisten Grenzen sind offen, die Pandemie-Massnahmen in vielen Ländern aufgehoben. Soll der Hund mitreisen, sind jedoch weitere Abklärungen nötig. Sind Hunde überhaupt in der Feriendestination erlaubt? Kann ich die Ferien auch für den Hund angenehm gestalten? Gibt es ausreichend Spazier- und Versäuberungsmöglichkeiten? Sind Hunde auch im Hotel oder in der Ferienwohnung erlaubt? Dürfen sie mit an den Strand? Gibt es eine Leinen- und/oder Maulkorbpflicht? Darf der Vierbeiner mit ins Restaurant oder habe ich eine Möglichkeit, ihn für Restaurantbesuche sicher unterzubringen?
Sobald alle Fragen für die Feriendestination geklärt sind, folgen die Einreise-, Durchreise- und Ausreisebestimmungen aller Länder, die auf dem Weg in die Ferien und wieder zurück liegen. Hier gilt es nicht nur die dazu nötigen Impfungen (sowie deren Wartezeiten) zu beachten, sondern je nach Rasse des vierbeinigen Freundes auch Verbote wie Ein- oder Durchreise mit Listenhunden oder mit kupierten Hunden. Wessen Hund aus medizinischen Gründen kupiert wurde, muss sich beispielsweise für die Heimkehr in die Schweiz vom Veterinärdienst des Wohnkantons (www.blv.admin.ch) im Heimtierausweis und in der Hundedatenbank AMICUS bestätigen lassen, dass das Tier die tierschutzrechtlichen Voraussetzungen für eine Wiedereinreise in die Schweiz erfüllt. Andernfalls sind Reisen ins Ausland nicht möglich. Eine solche Bestätigung im Heimtierausweis wird jedoch nur erteilt, wenn der Hund nachweislich als Übersiedlungsgut eingeführt wurde (als kupierter Hund mit seinem Besitzer in die Schweiz umgezogen ist) oder der Eingriff nachweislich aus medizinischen Gründen durchgeführt wurde.
Ob Hunde erlaubt oder vollständig verboten sind, hängt in einigen Ländern von der Rasse des Hundes ab. So sind beispielsweise in Dänemark ganze 13 Hunderassen verboten. Wer einen Hund besitzen, der auf dieser Liste steht, darf ihn nicht nach Dänemark mitbringen – ausser der Hund wurde vor dem 17. März 2010 angeschafft und wird an der Leine sowie mit Maulkorb geführt. Dies gilt jedoch nicht für Pitbull Terrier og Tosa Inu, die überhaupt nicht nach Dänemark eingeführt werden dürfen. Das Verbot gegen bestimmte Hunderassen gilt jedoch nicht für Hunde, die auf der Durchreise sind. Der Transport von Hunden ist somit weiterhin erlaubt, wenn die Hunde nicht das Transportmittel verlassen – abgesehen von kurzen Aufenthalten ausserhalb des Transportmittels, wenn es nötig ist, mit dem Hund auszutreten – und wenn der Transport ohne unnötig längere Aufenthalte im Land durchgeführt wird.
Frankreich hingegen untersagt nicht nur die Einreise, sondern auch die Durchreise von sogenannten Kampfhunden der Rassen Pitbull (Stafforshire Terrier, American Staffordshire Terrier), Boerbull (Mastiff) und Tosa, wenn sie in keinem vom internationalen Hundeverband zugelassenen Stammbuch eingetragen sind. Wichtig: Ebenso zählen Hunde, die Ähnlichkeit mit diesen Rassen haben, zu dieser Kategorie. Eine gute Übersicht über die Einreise- und Durchreise-Bestimmungen bietet die Webseite hunde-urlaub.net. Diese Informationen können jedoch veraltet sein, auf der sicheren Seite ist, wer die offiziellen Vorschriften der einzelnen Länder nachschlägt.
Sie sehen also, um reif für die Ferienreise zu werden, braucht es einiges an Abklärungen. Eine gute Hilfe dabei ist die Webseite des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV. Links zu den offiziellen Infos zu den einzelnen Einreise-, Durchreise- und Ausreisebestimmungen der Einreise-, Durchreise- und Ausreisebestimmungen der Einreise-, Durchreise- und Ausreisebestimmungen der Einreise-, Durchreise- und Ausreisebestimmungen der Einreise-, Durchreise- und Ausreisebestimmungen der EU-Länder bis zu Ihrem Ferienziel erhalten Sie hier. Für Länder ausserhalb der EU informieren Sie sich am besten direkt bei den zuständigen Stellen des jeweiligen Landes.
Je nach Reiseziel ist es auch sinnvoll, den vierbeinigen Freund gegen spezielle Endo- und Ektoparasiten zu schützen. Wer in den Süden reist, findet hier wertvolle Tipps. Gar obligatorisch ist die Bandwurmbehandlung für die Reise nach Finnland, Irland, Malta, Norwegen oder Nordirland. Hier muss der Hund zwischen 24 und 120 Stunden vor der Reise gegen den Bandwurm Echinococcus behandeln und die Behandlung im Heimtierausweis oder in der EU-Gesundheitsbescheinigung eingetragen werden. Informationen dazu hier.
Übrigens, Tipps und Tricks für die Eingewöhnung Ihres Hundes im Hotel oder der Ferienwohnung lesen Sie im kommenden «Hunde».
-Mediendienst Schweizerische Kynologische Gesellschaft SKG / www.skg.ch
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