Ab Montag, 12. Oktober 2020, gilt im Kanton Bern eine Maskentragpflicht in öffentlich zugänglichen Innenräumen. Der Regierungsrat hat eine entsprechende Verordnung in Kraft gesetzt. Die Maskentragpflicht in öffentlich zugänglichen Innenräumen gilt vorerst bis zum 31. Januar 2021.
Auf dem Übungsplatz gilt keine Maskenpflicht, wir bitten euch aber nachwievor die Schutz- und Hygienemassnahmen einzuhalten. Im Klubhaus gilt ab Montag 12.10.2020 Maskenpflicht, die Maske darf im Hündeler-Beizli abgenommen werden sobald Ihr, mit genügend Abstand, am Tisch sitzt.
Wir bedanken uns für eure Mithilfe und die gegenseite Rücksichtnahme.
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